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   OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13   

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https://dejure.org/2013,45046
OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13 (https://dejure.org/2013,45046)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17.12.2013 - 1 Ws 279/13 (https://dejure.org/2013,45046)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 1 Ws 279/13 (https://dejure.org/2013,45046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 66c Abs. 1; StGB § 67d; StGB § 67e; StPO § 454 Abs. 3 S. 1; StPO § 463 Abs. 3; SichVVollzG ND § 8 Abs. 1 S. 2
    Erfordernis aktueller Stellungnahmen der mit dem Verurteilten in engem Kontakt stehenden Betreuenden für die Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis aktueller Stellungnahmen der mit dem Verurteilten in engem Kontakt stehenden Betreuenden für die Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis aktueller Stellungnahmen der mit dem Verurteilten in engem Kontakt stehenden Betreuenden für die Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sachverständigengutachten zur Entscheidung über Fortdauer einer Maßregel nicht grundsätzlich erforderlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13
    Um in Erfahrung zu bringen, ob und ggf. durch welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen dem vom Bundesverfassungsgericht postulierten Abstandsgebot (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 <BVerfGE 109, 133, 166> sowie Urteil vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08; juris) Rechnung getragen wurde und welche (sozial-) therapeutischen Angebote es dort schon gibt bzw. perspektivisch wann geben wird, hat der Senat die JVA Rosdorf - Niedersächsisches Zentrum für Sicherungsverwahrung - am 21.11.2013 besichtigt.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13
    Um in Erfahrung zu bringen, ob und ggf. durch welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen dem vom Bundesverfassungsgericht postulierten Abstandsgebot (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 <BVerfGE 109, 133, 166> sowie Urteil vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08; juris) Rechnung getragen wurde und welche (sozial-) therapeutischen Angebote es dort schon gibt bzw. perspektivisch wann geben wird, hat der Senat die JVA Rosdorf - Niedersächsisches Zentrum für Sicherungsverwahrung - am 21.11.2013 besichtigt.
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13
    Dies trifft nach Auffassung des Senats zu, wobei noch hinzugefügt werden kann, dass nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sogar zu erwartende Raubtaten im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB, bei denen nur objektiv ungefährliche Scheinwaffen eingesetzt werden, schwere Gewalttaten im Sinne der strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts darstellen, wenn aufgrund ihrer vorhersehbaren individuellen Umstände mit schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Schäden oder psychisch vermittelten körperlichen Folgen bei den Opfern zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 11.12.2012, 5 StR 431/12; juris).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13
    Besondere Bedeutung kommt demnach einer umfassend neuen Überprüfung der Gefahrenprognose zu, die sich daran misst, ob neue Umstände vorliegen, die eine Korrektur der ursprünglichen Unterbringungsanordnung bedingen (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087; MK-StGB/Veh, Rdnr. 20 zu § 67d).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12

    Strafvollstreckung: Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13
    Die seit dem 01.06.2013 geltende Neuregelung zwingt also keineswegs dazu, die dazu bisher auch vom Senat vertretene herrschende Ansicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2012, 3 Ws 422/12; juris, mit - Randziffer 8 - weit. Nachw. aus der Rspr.) aufzugeben und stattdessen innerhalb des sich aus § 67e Abs. 2 3. Fall StGB ergebenden Prüfintervalls nunmehr regelmäßig neue Prognosegutachten einzuholen.
  • OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13

    Sicherungsverwahrung in Bayern: Sachverhaltsaufklärungspflicht und strikte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13
    Ob dies der Fall ist, kann nur wertend entschieden werden, und zu beachten ist weiter, dass die Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts, ggf. bspw. durch die Einholung neuer Prognosegutachten, mit zunehmender Dauer des Maßregelvollzugs steigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.10.2013, 1 Ws 421/13; juris; MK-StGB/Veh, a.a.O., m.w.Nw. aus der Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92
    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13
    Besondere Bedeutung kommt demnach einer umfassend neuen Überprüfung der Gefahrenprognose zu, die sich daran misst, ob neue Umstände vorliegen, die eine Korrektur der ursprünglichen Unterbringungsanordnung bedingen (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087; MK-StGB/Veh, Rdnr. 20 zu § 67d).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anhörung durch

    Es kommt bei der gebotenen Prognoseentscheidung maßgeblich darauf an, ob neue Umstände vorliegen, die eine Korrektur der ursprünglichen Unterbringungsanordnung bedingen (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Braunschweig, 1 Ws 279/13, juris, Rn. 25; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087; Münchner Kommentar/Veh, StGB, § 67d Rn. 20).

    Wie der Senat bereits in dem von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Beschluss vom 17. Dezember 2013 (1 Ws 279/13, juris, Rn. 44 ff.) dargelegt hat, steht den Untergebrachten jeweils ein eigenes, ca. 23 m 2 großes Appartement zur Verfügung, das aus einem Wohn- und Schlafteil sowie einer eigenen mit Dusche, WC und Waschbecken ausgestatteten Nasszelle besteht.

  • OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14

    Begriff der Geeignetheit einer Einrichtung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThUG; Umfang

    Erhebliche Unterschied bestehen beispielsweise in der gemäß §§ 8 ThUG, 34 Abs. 1 Nr. 2, 69 Abs. 3 FamFG auch für das Beschwerdeverfahren vorgeschriebenen persönlichen Anhörung und der zwingenden Einholung eines Sachverständigengutachtens (§§ 9, 12 Abs. 2 ThUG) vor jeder Verlängerungsentscheidung (zur abweichenden Rechtslage bei der Sicherungsverwahrung: OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.12.2013, 1 Ws 279/13, juris, Rn. 30).
  • OLG Dresden, 13.12.2022 - 2 Ws 298/22

    Gebot bestmöglicher Sachaufklärung bei Entscheidung über Fortdauer der

    Denn die Entscheidung muss auf aktuellem vollständigen Tatsachenmaterial beruhen (vgl. Schönke/Schröder/Kinzig, a.a.O.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 Ws 279/13, OLG Hamburg, Beschluss vom 13. November 2013 - 3 Ws 52/13), wozu auch eine zeitnah aktualisierte Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt gehört (vgl. OLG Hamburg a.a.O.).
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